| Abdeckscheibe Bei vielen
Schützen und Trainern herrscht Unklarheit darüber, ob
die Abdeckscheibe transparent oder dunkel sein soll.
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Regeln
für die Abdeckscheibe nach Müller-Manching:
| Visierung |
Beispiel |
Abdeckscheibe |
| Gewehr mit Diopter |
Luftgewehr, KK |
dunkel (undurchlässig
grau) |
| offene Visierung mit
Schießbrillen-Iris |
Pistole mit Irisblende an
der Schießbrille
Karabiner
mit Irisblende an der Schießbrille
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dunkel (undurchlässig
grau) |
| offene Visierung ohne
Schießbrillen-Iris |
Pistole oder Karabiner
ohne Irisblende |
hell (transparent) |
Die genauen physikalischen
Grundlagen für diese Regeln würden den Rahmen dieses
Kurzseminars sprengen. In Seminaren für Trainer kann ich
auf die genauen Zusammenhänge näher eingehen.
| Nach
neuen DSB-Regeln nicht
mehr zulässig ! |
Für alle Schießbrillen liefern wir
entsprechende Abdeckscheiben. |
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| Nach der neuen Sportordnung
des Deutschen Schützenbundes (DSB) darf seit 1.1.2004 die
Abdeckscheibe nur noch 30mm breit sein (Allgemeine Regeln
0.5.4.5). Seit Beginn des Sportjahres 2005 wird diese
Regel angewandt! |
Bestellübersicht
(klicken) |
Für Disziplinen, bei denen eine mechanische
Schutzfunktion benötigt wird (z.B. Vorderlader), gibt es widersprüchliche
Regelauslegungen. Erkundigen Sie sich vor dem Wettkampf, ob die Schießbrille
mit 30mm Abdeckscheibe und 40mm Seitenschutz als Schutzbrille
zulässig ist (Haftungsfrage). Die früher verwendeten großen
Abdeckscheiben und Seitenblenden wurden von den Versicherungen als
Schutzbrille anerkannt.
Fortsetzung
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